GmbH und AG / juristische Person

Um eine Gesellschaft zu gründen, braucht es einen Handelsregistereintrag, welcher diverse Dokumente wie Statuten, Beglaubigungen usw. benötigt. Wie bei der Einzelfirma beschränkt sich die Buchführungspflicht lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage bei Unternehmen von einem Umsatz von über Fr. 500‘000.00. Jedoch ist es bei dieser Rechtsform empfehlenswert eine doppelte Buchhaltung zu führen bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Je nach Art und Grösse der Firma kann auf eine Revision verzichtet werden.

Auch die Mehrwertsteuerpflicht besteht erst ab einem Umsatz von über Fr. 100‘000.00.

Die Besteuerung erfolgt mit einer separaten Steuererklärung für juristische Personen.