Einzelfirma / natürliche Person
Die Einzelfirma ist die einfachste Form einer Unternehmensgründung. Nach Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung in der AHV/IV/EO, können Sie mit der selbständigen Erwerbstätigkeit beginnen. Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als Fr. 500‘000.00 müssen lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen.
Die Mehrwertsteuer kommt ab einem Umsatz von über Fr. 100‘000.00 zum Tragen. Je nach Art der Mehrwertsteuerabrechnung empfiehlt es sich jedoch, eine doppelte Buchhaltung zu führen.
Die Steuern werden mit der privaten Steuererklärung erhoben, das heisst, es muss keine separate Steuererklärung ausgefüllt werden.