Mehrwertsteuer

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Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) mit einem weltweiten Umsatz von mindestens Fr. 100‘000.00 unterstehen der schweizerischen Mehrwertsteuer. Dabei kann über zwei Methoden zur Abrechnung der Mehrwertsteuer gewählt werden. Die erste Methode ist die effektive, dabei wird die Mehrwertsteuer auf den Einnahmen (Umsatzsteuer), abzüglich der bezahlten Mehrwertsteuer auf den Ausgaben (Vorsteuer), der eidg. Steuerverwaltung abgeliefert. Die zweite Methode wird mit einem Saldosteuersatz abgerechnet, das heisst, die Einnahmen werden mit einem Saldosteuersatz multipliziert und dementsprechend abgeliefert. Der Saldosteuersatz ist tiefer als der normale Mehrwertsteuersatz da die Vorsteuer (MwSt. auf den Ausgaben) einberechnet wird.